Gehören Sie auch zu den Verbrauchern, die sich bisher noch nicht zu einem Stromanbieterwechsel entschließen konnten? Sie haben bspw. Angst, plötzlich ohne Strom zu sein? Nachfolgend geben wir Ihnen Auskunft über die wichtigsten Fragen, die bei einem Wechsel des Stromanbieters am meisten gestellt werden.
Wer ist für die Lieferung des Stroms verantwortlich, bis ein Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen wurde?
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, liefert der regionale Stromlieferant den Strom weiter. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet. Dieses Gesetz schließt praktisch einen Stromausfall aus. Das gilt auch dann, wenn der neue Stromlieferant Konkurs anmelden muss. Dann springt der regionale Stromanbieter zu seinen Konditionen wieder ein. Das geschieht so lange, bis ein neuer Anbieter gefunden wurde.
Muss der Vermieter der Wohnung mit einem Wechsel des Stromanbieters einverstanden sein?
Den Vermieter hat das nicht zu interessieren. Mieter einer Wohnung können sich den Stromlieferanten aussuchen, ohne vorher den Vermieter fragen zu müssen.
Was geschieht nach der Kündigung des Stromanbieters mit meinen bereits gezahlten Abschlägen?
Wie bisher auch erhalten Sie eine Abschlussrechnung von Ihrem bisherigen Stromanbieter. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie natürlich Ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Haben Sie jedoch zu wenig gezahlt, müssen Sie den Betrag natürlich nachzahlen. In der Vergangenheit wurde das auch so gehandhabt. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.
Kann es während des Wechsels zu Stromausfällen kommen?
Nein, das kann nicht geschehen. Der örtliche Stromlieferant muss Sie auch während des Wechsels weiterhin mit Strom versorgen. Das Gesetz sieht vor, dass kein Haushalt bei einem Wechsel ohne Stromversorgung ist. Das gilt auch dann, wenn ein Wechsel, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande gekommen ist.
Der neue Stromanbieter meldet Konkurs an. Was geschieht jetzt?
Wenn Ihr Stromanbieter Konkurs anmeldet, sitzen Sie auf keinen Fall ohne Strom zu Hause. Der regionale Energieversorger ist auch in einem solchen Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Strom zu liefern. Das muss lückenlos erfolgen. Die Lieferung erfolgt so lange, bis Sie einen anderen Stromanbieter gefunden oder sich zum Bleiben beim regionalen Stromanbieter entschlossen haben.
Darf jeder zu einem anderen Stromanbieter wechseln oder gibt es Ausnahmen?
Jeder Haushalt ist berechtigt, sich seinen Stromanbieter auszusuchen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist ein Wechsel jederzeit möglich. Auch wenn Sie einen privaten Stromzähler besitzen, dürfen Sie zu einem anderen Anbieter wechseln. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Sollten bei Ihrem alten Stromanbieter hohe Zahlungsrückstände existieren, ist ein Wechsel erst dann möglich, wenn entweder der Rückstand ausgeglichen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen worden ist.
Kostet der Wechsel zu einem anderen Anbieter etwas?
Ein Wechsel ist für Sie in der Regel kostenlos. Der neue Stromanbieter übernimmt für Sie alle Formalitäten, die bei Kündigung des Stromanbieters anfallen. Es dürfen auch keine Extrakosten verlangt werden. Allerdings können beim neuen Anbieter Kosten anfallen, wenn Ihr neuer Stromanbieter Gebühren für die Durchleitung des Stroms zahlen muss. Das ist aber in Ihrem neuen Stromtarif geregelt.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Netzbetreiber und einem Stromanbieter?
Ja, den gibt es. Der regionale Netzbetreiber besitzt die Rechte an den Stromleitungen, sowie die Durchgangsrechte. Das berechtigt den Netzbetreiber dazu, von den Stromanbietern Gebühren für die Nutzung der Leitungen zu verlangen. Sie als Kunde müssen in der Regel diese Gebühren an Ihren neuen Stromanbieter bezahlen. Trotz dieser Gebühren können Sie viel Geld gegenüber Ihrem alten Stromanbieter einsparen. Sie profitieren in jedem Fall von einem Anbieterwechsel.
Was geschieht, wenn ich umziehe?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Stromanbieter darüber informieren. Dazu haben Sie eine Frist von sechs bis acht Wochen. Ziehen Sie in eine andere Stadt, so werden Sie zunächst erst einmal von dem regionalen Stromanbieter beliefert. Wünschen Sie keine Belieferung durch den regionalen Stromanbieter, müssen Sie sich rechtzeitig um einen anderen Stromlieferanten kümmern und dort einen Vertrag abschließen. Allerdings ist grundsätzlich zu beachten, dass bei jedem Stromanbieter Kündigungsfristen bestehen. Diese kann sogar bis zu einem Jahr betragen. Aufschluss darüber geben Ihre Unterlagen, die Sie bei Vertragsabschluss von Ihrem neuen Anbieter erhalten haben.